Fortsetzung Rundenwettkämpfe, Update 6.3.2022
Das Schießen ist ja seit Donnerstag, 17.02.2022, wieder mit der 3-G-Regel erlaubt. Also können jetzt wieder alle unsere Schützen schießen. Ungeimpfte müssen allerdings vor dem Schießen einen Selbsttest machen.
Wir bitten alle Rundenwettkampf-Mannschaften, das Schießen schnellstmöglich wieder aufzunehmen, damit der Rundenwettkampf fertig geschossen werden kann.
In zusätzlicher Abstimmung mit den Bezirks RWK - Leiternhaben wir im Nachfolgenden nochmals die dazu bestehenden Regeln aufgeführt:
3.1.1 Rundenwettkampfsystem
Die Wertung erfolgt nach demPunktesystem2 – 1 – 0.Diese Regelung wird auch bei schuldhaftem Nichtantreten einer Mannschaft angewandt. Die nichtschuldige Mannschaft erhält zwei Punkte und als Ringgutschrift den gerundeten Durchschnitt der bisher erreichten Ringe. Ist für die Mannschaft noch keine Ringsumme vorhanden (1. Kampf),so wird das Ringergebnis des nächstfolgenden Wettkampfs verwandt. Zusätzlich wird die Mannschaft verwarnt. Sollte am Ende der Runde eine Punktgleichheit entstanden sein, entscheidet die Gesamtringzahl über die Platzierung.
3.1.2 Nichtantreten im Wiederholungsfall
Tritt eine Mannschaft zu einem der festgesetzten Wettkämpfe ein zweites Mal nicht an, so wird die Mannschaft aus den laufenden Wettkämpfen herausgenommen. Die Mannschaft steigt ab. Das bedeutet für die weiteren Wettkämpfe, dass die zum Antreten bereite, nichtschuldige Mannschaft KEINEN alleinigen Wettkampf durchzuführen hat, sondern in diesen Fällen eine Punktegutschrift von 2 Punkten gem. dem Punktesystem 2 - 1 - 0 erhält, sowie den Ringdurchschnitt ihrer bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Wettkämpfe. Die nicht angetretene Mannschaft erhält 0 Punkte für den jeweiligen Wettkampf und keine Gutschrift des bisherigen Ringdurchschnitts.
Sollten mehrere Mannschaften einer Klasse nicht mehr antreten, steigt die Mannschaft mit der geringsten Punkteanzahl ab. Sollten dabei mehrere Mannschaften die gleiche Punkteanzahl aufweisen, entscheidet der geringste Durchschnittswert der bis zu dem Zeitpunkt durchgeführten Wettkämpfe.
Wir möchten euch bitten, diese Vorgehensweise mit euren Mannschaftskameradinnen/-kameraden zu besprechen und ein mögliches Nichtantreten im Sinne unseres Sportes nochmals zu überdenken.
Eine Mitteilung über ein Antreten/Nicht antreten ist dem RWK - Leiter, dem 1. Gausportleiter und den gegnerischen Mannschaftsführern selbstverständlich zu übermitteln.
Aufgrund der Abhängigkeit der Gauoberliga zu Aufstiegsmöglichkeiten in höhere Ligen, müssen die Kämpfe der Gauoberliga bis Ende März geschossen und gemeldet werden.
Für alle Klassen unterhalb der Gauoberliga gilt weiterhin der bisher bekannte Termin im Juni 2022.
SCHÜTZENGAU DORFEN
Gertraud Stadler
1.Gauschützenmeisterin