Es gilt die Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)  in der Fassung vom 23.11.2021, letzte Änderung vom 17.2.2022.
Das hat auf das Schießen im Verein Auswirkungen, sowie auch auf den Rundenwettkampf und die Gau-Schießanlage.

Hier die wichtigsten Regeln: (Quelle BSSB)

  • eim Sportschießen (zur eigenen Sportausübung) gilt im Außen- und Innenbereich 3G (vollständig geimpft, genesen oder getestet), für Zuschauer 2G (vollständig geimpft oder genesen).

  • Bei der Aus- und Weiterbildung gilt 3G.

  • Bei Vereinsversammlungen gilt 2G, speziell für ehrenamtliche Funktionäre (in Ausübung ihrer Funktion) gilt 3G.

  • In der Gastronomie gilt 2G. Reine Schankwirtschaften sind nach wie vor geschlossen.

  • Schützenstüberl:

    • Genutzt als Aufenthalts- oder Vorbereitungsraum im Rahmen der Sportausübung: 3G.

    • Genutzt als Gastronomie mit gaststättenrechtlicher Erlaubnis: 2G.

    • Genutzt als Raum für sonstige Vereinsveranstaltungen: 2G (Ausnahme für reine Gremiensitzungen von ehrenamtlichen Funktionären: 3G).

    • Bei ehrenamtlich erbrachten Eigenleistungen am Schießstand (Renovierung etc.) gilt 2G, speziell für Ehrenamtsinhaber in Ausübung ihrer Ehrenamtsfunktion 3G.

  • Schülerinnen und Schüler erhalten nach Infektionsschutz (unter Vorlage eines Schülerausweises) grundsätzlich Zugang zur eigenen Sportausübung sowie zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Diese benötigen keine weiteren Infektionsschutz-Nachweise. Im Zuschauerbereich, bei Vereinsversammlungen und in der Gastronomie gilt diese Ausnahmeregelung allerdings nur für Schülerinnen und Schüler, soweit diese minderjährig sind.

  • Folgende Tests sind bei Testerfordernissen zulässig: PCR, PoC-Antigenschnelltest zur professionellen Anwendung oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest).

Mehr Informationen beim BSSB oder hier: Fünfzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV)

Für den Rundenwettkampf im Gau Dorfen heißt das, dass wir ihn nach Möglichkeit weiter durchführen möchten.
In Anlehnung an den Bezirk Oberbayern entschärfen wir unsere Rundenwettkampfregeln.

Ab sofort gilt:

  • Im Falle von durch Corona bedingten Ausfällen von Schützen dürfen Wettkämpfe in Absprache mit dem Gegner verschoben werden.
    Der Rundenwettkampfleiter, Bernd Weber, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, muss über die Verschiebung informiert werden.
  • Für diese Runde (2021/22) wird die Regelung außer Kraft gesetzt, nach der Schützen aus niedrigeren Klassen maximal 2 mal höherklassig aushelfen dürfen.

Wir hoffen, dass es mit Verschieben der Kämpfe und Lockerung der Aushilfsregelung möglich ist, den Rundenwettkampf weiter durchzuführen.

Für Rückfragen stehen Gertraud Stadler und Bernd Weber gerne zur Verfügung.

SCHÜTZENGAU DORFEN
1. Gauschützenmeisterin

Gertraud Stadler
Babing 3
84416 Taufkirchen
Tel: +49 8084 94 64 15
Mobil: +49 162 919 53 21