In der Sitzung vom 13. Dezember hat der Deutsche Bundestag das Dritte Waffenrechtänderungsgesetz verabschiedet. „Insgesamt können wir zufrieden sein, auch wenn es einige Verschärfungen und Restriktionen gibt, die zulasten unserer Mitglieder gehen. Vor allem mit der Entscheidung zum Bedürfnis und zu den Schießstandsachverständigen sind wir jedoch zufrieden“, urteilte DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels. Nunmehr fehlt noch die Verabschiedung im Bundesrat am 20. Dezember, damit das Gesetz wirksam wird.

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Bundesratsbeschluss vom 20.12.2019